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PUDEL - FCI Standard Nr. 172 / 14.04.1999
Ursprungsland Frankreich (Caniche)
ALLGEMEINES
ERSCHEINUNGSBILD
VERHALTEN UND CHARAKTER ( WESEN )
KOPF
OBERKOPF
GESICHTSSCHÄDEL
Fest, Nackenlinie leicht gebogen, von mittlerer Länge, gut proportioniert; den Kopf hoch und stolz tragend. Ohne Wammenbildung. Im Schnitt ist der Hals oval. Seine Länge soll geringer als die des Kopfes sein.
KÖRPER
RUTE
GLIEDMAßEN
Die Vorderläufe sind vollkommen gerade und parallel gestellt. Elegant, gut bemuskelt, mit guten Knochen. Der Abstand. gemessen vom Ellenbogenhöcker bis zum Boden, entspricht fünf Neuntel der Widerristhöhe.
Oberarm
HINTERHAND:
Von hinten betrachtet sollen die Läufe parallel gestellt sein.
Muskulatur gut entwickelt und deutlich in Erscheinung tretend. Die Verbindung
zum Sprunggelenk ist ziemlich gewinkelt. Die verschiedenen Gelenkwinkel
(Knie- und Sprunggelenk) müssen so ausgeprägt sein, dass jegliche
Steilheit vermieden wird; diese hat manchmal eine unerwünschte,
abfallende Kruppe zur Folge.
GANGWERK: Der Pudel hat eine tänzelnde und leichtfüßige Gangart. Er darf nie einen fließenden oder gestreckten Gang haben.
HAUT: Geschmeidig, ohne Schlaffheit, pigmentiert Bei schwarzen, braunen, silbergrauen und apricot Pudel muss die Pigmentierung der Farbe des Haarkleides entsprechen. Bei den weißen Pudeln wird eine silbergraue Hautfarbe angestrebt, dies darf aber keinen Einfluss auf die Farbe des Haarkleides haben. Bei manchen weißen Pudeln weist die helle Haut Pigmentflecken auf; nicht nur an den inneren Körperseiten (dies kommt häufig vor), sondern über den gesamten Körper verteilt. Dies ist nicht als fehlerhaft anzusehen. Die generelle Pigmentierung soll möglichst kräftig sein. Lider, Nasenschwamm, Lefzen, Zahnfleisch, Gaumen, Schleimhäute. natürliche Öffnungen, Hodensack und Ballen: bei schwarzen, weißen und grauen Rassevertretern muss die Pigmentierung schwarz, bei braunen muss sie dunkelbraun sein. Bei Apricot- Pudeln soll Sie so regelmäßig und dunkel wie nur möglich, in allen Schattierungen von dunkelbraun bis schwarz sein. Letzteres wird nicht bevorzugt, wird aber toleriert, um einem Pigmentverlust vorzubeugen.
HAARKLEID HAAR Pudel mit lockigem Haar ( Wollpudel ): Üppig, von feiner, wolliger Textur, gut gekräuselt, elastisch und dem Druck der Hand widerstehend. Die Wolle soll sehr dicht, reichlich, von gleichmäßiger Länge, ebenmäßige Locken bildend und üblicherweise gekämmt sein. Unerwünscht ist ein Haar, das sich hart anfühlt oder rosshaarähnlich ist; es ist gegenüber der vorschriftsmäßigen Haarqualität zurückzustufen. Schnürenpudel: Reichliche Wolle von feiner Textur, wollig und dicht, charakteristische Schnüre von gleicher Länge bildend, die mindestens 20 cm lang sein sollen. Sie werden um so höher eingeschätzt, je. länger sie sind. Um einen unordentlichen Eindruck zu vermeiden, ist es gestattet, die Kopfhaare oberhalb der Ohren mit einem Band zusammenzuhalten und die Haare am Rumpf entlang des Rückens zu scheiteln.
ANERKANNTE AUSSTELLUNGSSCHUREN: Löwenschur: Der Pudel, gleichgültig ob mit gelocktem oder geschnürtem Haarkleid, wird an der Hinterhand bis zu den Rippen geschoren. Ebenfalls geschoren werden : die Schnauze, ober- und unterhalb der unteren Augenlider; die Wangen; die Vorder- und Hinterläufe, bis auf Manschetten oder Ringe und beliebige Muster, die auf dem Hinterteil bleiben können; die Rute, außer einem runden oder länglichen Pompon, der erhalten bleibt. Ein Schnurrbart ist für alle Exemplare vorgeschrieben. Es ist erlaubt an den Vordergliedmassen ein Haarkleid, Hose genannt, zu belassen. Moderne Schur: An den Hinter- und an den Vordergliedmaßen darf das Haarkleid belassen werden, wenn folgende Vorbedingungen uneingeschränkt beachtet werden: 1. Es werden geschoren: a)
Der untere Teil der Vordergliedmaßen, von den Krallen bis zur
Kralle am Carpalballen; der untere Teil der Hintergliedmaßen bis
zu einer den Vordergliedmaßen entsprechenden Höhe. Mit der
Schermaschine dürfen nur die Zehen geschoren werden. In dieser Schur können ausnahmsweise zugelassen werden: • Ein kurzer Bart am Unterkiefer, der nicht stärker als 1 cm sein sollte; seine untere Linie wird parallel zum Kiefer geschoren. Die Bartform, « de bouc » (Ziegenbart) genannt, ist nicht erlaubt. • Der Pompon an der Rute kann weggelassen werden (dies verschlechtert aber den Bewertungspunkt « Fellstruktur» ein wenig). 2. Gekürztes Haar: Auf
dem Körper, um auf der Rückenpartie eine mehr oder weniger
lange Moirierung, von wenigstens 1 cm, zu haben. 3. Reguliertes Haarkleid a) Auf dem Kopf, auf dem eine Krone mit vernünftiger Höhe erhalten bleibt, genau wie auf dem Hals bis zum Widerrist, sowie vorne ohne Unterbrechung in einer leicht schrägen Linie vom oberen Teil der Vorbrust bis zum geschorenen Teil der Pfote. Oben an den Ohren, bis höchstens ein Drittel ihrer Länge, kann das Haarkleid mit der Schere gekürzt werden, oder in Richtung des Fells geschoren werden. Der untere Teil der Ohren wird mit Haar bedeckt belassen, dessen Länge sich nach unten erhöht. Das Haarkleid endet in Fransen, die mit der Schere angeglichen werden können. b) Auf den Gliedmassen « Hose »die einen deutlich erkennbaren Übergang zum geschorenen Teil der Pfoten bilden. Die Länge der Haare erhöht sich allmählich nach oben, so dass sie (Haare langgezogen) auf den Schultern und auf den Schenkeln ca. 4 bis 7 cm lang sind. Die Länge des Haarkleides hängt von der Größe des einzelnen Exemplars ab; es soll nicht bauschig wirken. Die « Hose » der Hinterläufe soll die typische Winkelung des Pudels unterstreichen. Jede andere Schur, die diesen Vorgaben nicht entspricht, führt zur Disqualifikation. Unabhängig davon, welche Schur angewendet wurde, darf diese die Bewertung auf einer Ausstellung auf keinen Fall beeinflussen. Alle vorgestellten Pudel, die in derselben Klasse starten, sollen gemeinsam bewertet und beurteilt werden.
Englische Schur: Bei dieser Schur werden in Ergänzung zur Löwenschur Motive, z.B. Ringe oder Manschetten an den Hinterläufen modelliert oder auf dem Kopf ein Haarschopf belassen. Für diese Schur sind weder der Schnurrbart noch der Haarschopf verbindlich vorgeschrieben. Das Fehlen einer scharfen Abgrenzung am Haarkleid der Hinterhand ist zulässig.
FARBE Wollpudel
( Pudel mit gelocktem Haar ) und Schnürenpudel: Schwarz , Weiß , Braun , Silbergrau und Apricot . Braun: Rein, ziemlich dunkel, von regelmäßiger und warmer Farbe. Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Beige noch in hellere Töne gehen. Das Fell darf auch keinesfalls so dunkelkastanienbraun sein, dass es schwarz wirkt, also weder « tête de nêgre » noch « aubergine ». Silbergrau: Regelmäßig. Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Schwarze noch ins Weiße schlagen. Apricot: Regelmäßig. Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Beige oder ins Cremefarbene, noch ins Rot oder Kastanienfarbene, auch nicht ins Braun oder in Brauntöne gehen.
GRÖSSE Widerristhöhe •Großpudel: Über 45 bis 60 cm, mit einer Toleranz von 2 cm. Der Großpudel soll einen vergrößerten Kleinpudel darstellen und auch dessen typische Merkmale aufweisen. •Kleinpudel: Über 35 bis 45 cm. •Zwergpudel: Über 28 bis 35 cm. Der Zwerg soll einen verkleinerten Kleinpudel darstellen und nach Möglichkeit dieselben Proportionen unter Ausschluss jeglicher Verzwergungsmerkmale, aufweisen •Toy Pudel: Unter 28 cm. ( Der erwünschte ldealtyp wäre 25 cm ). Der Toy stellt in seinem Gesamtbild das Aussehen eines Zwergpudels dar, und gleiche Proportionen erfüllen alle Standardbedingungen. Alle Merkmale einer Verzwergung sind ausgeschlossen, nur das Hinterhauptbein ist weniger betont. FEHLER Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte. • Fehlender oder zu stark ausgeprägter Stop. • Nasenschwamm klein, ungenügend offen oder zu groß. Heller. gefleckter oder fleischfarbener Nasenschwamm. • Nasenrücken zu schmal oder spitz; Ramsnase. • Vorbiss ist fehlerhaft und muss je nach Ausprägungsgrad bestraft werden. Staupegebiss (infolge Krankheit gelb angelaufene Zähne) ist kein Fehler, sofern die Zahnstellung korrekt ist. Unregelmäßige Zahnstellung, sowie fehlende Zähne sind ein Fehler, dessen Schwere im Verhältnis zum Grad der Unregelmäßigkeit steht. Sämtliche Schneidezähne, Fangzähne, Prämolaren und die beiden Molaren 1 im Unterkiefer müssen vorhanden sein. Ein fehlender PM1 (Prämolar 1) wird nicht bestraft. Bei zwei fehlenden PM1 Bewertung maximal « vorzüglich »; bei drei fehlenden Prämolaren (3 PM1 oder 2 PM1 + ein PM2): Bewertung maximal « sehr gut ». Das Fehlen eines Molaren 1 oder 2 (M1 oder M2) im Oberkiefer oder eines Molaren 2 oder 3 (M2 oder M3) im Unterkiefer wird nicht bestraft. • Augen zu groß. zu klein, zu wenig dunkel oder rot schimmernd, • Ohren zu kurz, zu schmal oder zurückgelegt getragen. • Abfallende Kruppe.
• Spärliches oder weiches Haarkleid. • Unbestimmte oder unregelmäßig über den Körper verteilte Farbe. Einige weiße Haare auf der Brust sind zulässig. • Hunden mit Verzwergungsmerkmalen darf die Formwertnote « Vorzüglich » nicht zuerkannt werden. Solche Merkmale sind: Apfelkopf nicht erkennbar ausgeprägtes Hinterhauptbein, übertriebener Stop, Glotzaugen, spitzer, zu kurzer, aufgeworfener Fang. Verkürzter Unterkiefer, fehlendes Kinn. • Bösartige, aggressive oder übertrieben nervös wirkende Exemplare.
AUSSCHLIESSENDE FEHLER Mangelnder
Ausdruck im Typus des Kopfes. NB: Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden au1 die sich vollständig im Hodensack befinden.
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